
Die CDU-Ratsfraktion lehnt weiter die Pläne von SPD, Grünen und FDP scharf ab, Cannabis-Verkaufsstellen in Düsseldorf einzurichten. Heute steht das Thema im Gesundheitsausschuss erneut auf der Tagesordnung.
Konkret entzündet sich die Kritik der CDU an einer Informationsvorlage der Verwaltung für den Ausschuss. Darin wird ein Konzeptwechsel der Stadt für die lizenzierte Freigabe von Cannabis angekündigt. Der Grund ist ein vergleichbarer Fall in Berlin. Dort war der Antrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg auf regulierten Cannabis-Verkauf vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus formellen und inhaltlichen Gründen zurückgewiesen worden.
Vorlage ist Schall und Rauch
„Die Stadtverwaltung Düsseldorf glaubt jetzt, ihrerseits die Grunderlaubnis für den Cannabis-Verkauf und die Einrichtung von Abgabestellen dadurch zu bekommen, dass sie ihr Gesuch mit Blick auf das Berliner Beispiel ändert und ergänzt. Doch das ist ein Fehlschluss“, sagt Ratsherr Olaf Lehne, Vorsitzender im Gesundheitsausschuss. „Dem BfArM geht es in seiner schriftlichen Ablehnung nicht nur um die Beachtung von Formvorschriften. Jedwede Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ist laut Institut unvereinbar mit dem geltenden Betäubungsmittelgesetz. Im Klartext: Auch ein formal korrekter Antrag muss jederzeit von der zuständigen Stelle abgelehnt werden, solange die Gesetzeslage so ist, wie sie ist. Das unterschlägt die hiesige Verwaltungsvorlage. Sie ist damit Schall und Rauch.“
Maulkorb für die Verwaltung
Das Institut spricht sich zudem inhaltlich klar gegen den Verkauf von Cannabis zum Genuss aus und warnt vor den gesundheitlichen Risiken. „Diesen Teil des BfArM-Schreibens an die Berliner gibt die Vorlage ebenfalls nicht wieder“, so Lehne. Für ihn sei das Motiv klar: „Der Ampel passen die Bedenken des Bundesinstituts nicht in den Kram. Sie hängt unserer Verwaltung einen Maulkorb um und lässt die Vorlage verschleiern. So verharmlosen SPD, Grüne und FDP die Gefahren des Cannabis-Konsums. Das ist unverantwortlich und bleibt ein Skandal.“
Erwarteter Kontrollverlust
Der CDU-Gesundheitsexperte will deshalb heute im Ausschuss aus dem Bescheid des Instituts zitieren: „Laut BfArM wird durch die legale Abgabe von Cannabis zum Genuss eine gesundheitliche Unbedenklichkeit vorgetäuscht, die das Betäubungsmittel aber nicht hat. Das verführt und gefährdet gerade auch Erstanwenderinnen und Erstanwender.“ Ferner melde das Institut berechtigte Zweifel an, dass der illegale Handel von Cannabisprodukten durch offizielle Verkaufsstellen zu stoppen sei. „Sobald registrierte Konsumenten Teile ihrer Rationen unerlaubt weiterverkaufen, sind Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, Klarheit über den Verbleib und der Jugendschutz dahin“, betont Lehne.
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