Von Olaf Lehne MdL
Im Landtag NRW haben wir das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz der NRW-Koalition von CDU und FDP beschlossen. Damit bekommt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz, das den Rad- und Fußverkehr noch attraktiver macht. Mit diesem neuen Gesetz stärken wir das Fahrrad im Mobilitätsmix und gehen neue Wege in der Nahmobilität.
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im Überblick:
Radvorrangnetz
Radverkehr soll stärker zum Pendlerverkehr werden. Dank E-Bikes können längere Pendlerstrecken auch auf dem Rad zurückgelegt werden. Dafür wird ein durchgehendes Radwegenetz benötigt. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird ein Radvorrangnetz vorgesehen, dessen Ausbau besonders gefördert werden soll.
Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben.
Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz werden erstmals Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.
Vernetzung des Fahrrades
Im Gesetz wird die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben.
Mehr Sicherheit dank gesetzlicher Verpflichtung zur „Vision Zero“
Der Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert. Selbstverständlich kann dieses Ziel nie zu 100% erreicht werden, da es leider immer Verletzte im Straßenverkehr geben wird. Dennoch wollen wir die Sicherheit deutlich verbessern und das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.
Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird im Gesetz festgeschrieben.
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