Jetzt wählen: Briefwahl beantragen!

11.08.2020

Am 13. September sind Kommunalwahlen in Düsseldorf. 
Ab sofort können Sie hier online Briefwahl beantragen und bequem von Zuhause wählen.
Hierfür brauchen Sie keine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in Düsseldorf sind Deutsche oder EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wenn Sie schon Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben, finden Sie einen Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus und senden Sie diesen rechtzeitig per Post an:
Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf. 

Wählen Sie mit Ihrer Stimme dabei in allen drei Wahlen die CDU. Zur Gestaltung einer erfolgreiche und guten Zukunft unserer Stadt brauchen wir Ihre Stimme für uns bei der Wahl des Oberbürgermeisters, für Ihren Kandidaten im Stadtrat und Ihre Vertreter in der Bezirksvertretung. 
Zusammen mit Dr. Stephan Keller stehen 41 hoch engagierte Christdemokratinnen und Christdemokraten zur Wahl, um im Stadtrat Düsseldorf gemeinsam weiter zu gestalten. Auch unsere Kanidatinnen und Kandidaten in den 10 Bezirksvertretungen freuen sich vor Ort für Sie da zu sein. 

Um sich noch einmal zu informieren, finden Sie hier unser Wahlprogramm, Informationen rund um Stephan Keller und unsere Kandidaten für den Stadtrat. 

Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211-1360097 zur Verfügung oder beantworten die meisten Hinweise direkt hier: 
 

  • sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 24. August 2020 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt unter 0211-8993368
  • Sie können durch Ihren Antrag jetzt auch schon die Unterlagen für die etwaige Stichwahl des Oberbürgermeisters beantragen. 
  • Sollten Sie die Wahlunterlagen an eine andere, als Ihre Heimatadresse, zugeschickt haben wollen, ist dies möglich. Alle weiteren Infos erhalten Sie dazu - aus Sicherheitsgründen - zunächst jedoch an Ihrer Heimatadresse.
  • Sollten Sie den Antrag auf Briefwahl für eine andere Person stellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende schriftliche Vollmacht.
  • Im Falle einer plötzlichen Erkrankung können Sie Wahlscheine noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragen. Sie können bis 15.00 Uhr auch das Amt für Statistik und Wahlen auf der Brinkmannstraße 5 erreichen.