Gefahr für die Familie - Grundgesetzänderung kann elterliche Sorge für die Kinder einschränken

17.03.2021

Von Sylvia Pantel, MdB

Derzeit wird über eine Änderung des Grundgesetzes diskutiert, die die Rechte der Eltern zugunsten staatlicher Stellen einschränken könnte. Dies könnte auch eine Relativierung der Autonomie von Familie und ihrer Rolle in der Gesellschaft bedeuten.

Die angestrebte, ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz birgt viele Gefahren für die Selbstbestimmtheit der Familie und ist außerdem überflüssig in der Sache, da Kinder bereits Grundrechtsträger (Art 1 GG.) sind!
Eine solche Verfassungsänderung kann dazu führen, dass der Staat viel mehr Möglichkeiten der Intervention in den schützenswerten Kern der Familie bekommt. Sie soll eine oberflächliche "Kinderfreundlichkeit" suggerieren, welche die wichtige Rolle der Familie und die natürliche Verantwortung der Eltern, wie sie im Artikel 6 unserer Grundverfassung steht, massiv schwächen.

Für den ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier, ist dieses Vorhaben "bestenfalls für schlichte Symbolpolitik " gut. Oder es handele sich schlimmstenfalls um "eine problematische Stärkung der behördlichen Einflussnahme auf die Erziehung der Kinder zulasten der Eltern". Gerade die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe "immer das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt". Sollte das Kindeswohl verletzt oder missachtet werden liege dies mit Sicherheit nicht am Grundgesetz.

Die nötige und richtige Intervention des Staates, wenn Kinder gefährdet sind oder wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind, sie richtig zu versorgen, ist bereits rechtlich geregelt. Die Familie ist und bleibt die wichtigste Quelle von Versorgung, Geborgenheit, emotionaler Reife, Solidarität und Hilfe. Der Staat soll diese Fürsorge und den Erziehungsauftrag nicht erfüllen, sondern nur bei Kindeswohlgefährdung eingreifen (Art. 6 GG Abs. 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft").

Um Kindern zu helfen, deren Eltern ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen, wurde die Jugendhilfe geschaffen. In vielen Landesverfassungen stehen die Kinderrechte auch drin, diese schränken dann aber das Elternrecht nicht ein.

Kinderschützende Verbesserungen in schon bestehenden Gesetzen -  wie etwa Anhörungsrechte in sorgerechtlichen Verfahren, sowie Verstärkung des ausgebildeten Personals in diesen Bereichen, wären der sinnvollere Weg zu effektivem Kinderschutz, wenn die elterliche Erziehung versagt. Damit wäre den Kindern mehr geholfen, als mit einer Grundgesetzänderung, die nicht im Einklang mit den Werten und der politischen Ausrichtung unseres Grundgesetzes ist.

Es gibt ein natürliches Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit selbst zu fördern. Dies ist ein Teil des Grundgerüsts unserer demokratischen und politischen Ordnung und muss weiterhin durch das Grundgesetz vollumfänglich garantiert werden. Daher ist eine solche Veränderung unserer Verfassung dringend abzulehnen.