Finanzielle Hilfen in der Corona-Pandemie

24.02.2021

Von Olaf Lehne MdL


Die Corona-Pandemie und die Mutationen des Virus stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Der andauernde Lockdown verlangt von uns allen zahlreiche Einschränkungen. Doch wenn wir den Blick nach England oder Portugal richten, erkennen wir, wie wichtig es ist, jetzt nicht nachzulassen. Die Ausbreitung der Mutationen in Deutschland muss verhindert werden, um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Ein Licht am Ende des Tunnels versprechen die Impfungen.
Doch die Auswirkungen des Lockdowns haben die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen massiv getroffen. Viele Mitarbeiter und Unternehmer im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Tourismus und in zahlreichen anderen Branchen fürchten um ihre Existenz. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, die die Auswirkungen der derzeitigen Notsituation abfedern sollen. Als Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW für Haushalt und Finanzen setze ich mich gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion stetig für Verbesserungen der Hilfen ein.

Nach der NRW-Soforthilfe 2020, den Überbrückungshilfen I und II sowie der November- und Dezemberhilfe wurde die Überbrückungshilfe III auf den Weg gebracht. Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021). Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.

Weitere Informationen unter:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe-iii

Neben der Überbrückungshilfe III, die das bekannte und bewährte Instrument der Fixkostenförderung enthält, gibt es mit der s.g. Neustarthilfe auch Hilfen für Soloselbstständige. Soloselbständige können alternativ zur 3. Phase der Überbrückungshilfe eine Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Die Landesregierung NRW hält zudem zur Bewältigung dieser Krise weitere Unterstützungsmöglichkeiten bereit: Liquiditätssicherung (Finanzierung/steuerliche Maßnahmen), zinslose Steuerstundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen
Kurzarbeitergeld, Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten, Finanzierung von Investitionen und Innovationen.

Weitere Informationen unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010


Zudem haben wir in den regulären Sitzungen und in den Sondersitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses zahlreiche weitere Unterstützungsangebote in unterschiedlichen Bereichen beschlossen. So werden z.B. weitere 20 Millionen Euro für die Förderung zusätzlicher Schulbusse bis zu Beginn der Osterferien 2021 bereitgestellt. Mehr Schulbusse bedeuten mehr Platz und einen sicheren Schulweg in der Pandemie.
Die NRW-Koalition von CDU und FDP stellt eine Million Euro an Haushaltsmitteln bereit, um damit ein Sonderprogramm für Familienerholung zu finanzieren. Unser Ziel: Mit einer Million Euro wollen wir insgesamt rund 1000 Wochen Urlaub für Familien mit beispielsweise mehreren Kindern und Alleinerziehende finanzieren, die sich sonst keine Auszeit von ihrem oft besonders stressigen Alltag leisten könnten. Der geförderte Urlaub – sobald er wieder möglich sein wird – soll in Nordrhein-Westfalen stattfinden. So profitieren auch unsere hiesigen Familienerholungsstätten.
In keinem anderen Bundesland werden mehr Fernsehsendungen produziert als in Nordrhein-Westfalen. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Dreharbeiten verschoben oder abgesagt werden mussten. Doch auch in Pandemiezeiten müssen Fernsehproduktionen und Kinofilme entstehen können. Um die innovative und vielfältige Medienbranche in der Coronakrise zu unterstützen, stellt Nordrhein-Westfalen bis zu 21 Millionen Euro für zwei Ausfallfonds zur Absicherung von Film- und Fernsehproduktionen bereit.
Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kämpft mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen jetzt zu nutzen, müssen die Händler zunehmend auf digitale Technologien setzen. Diese Digitalisierung unterstützt das Land mit zusätzlichen 15 Millionen Euro.
Auch das Sonderprogramm Heimat 2020 ist verlängert worden. Bis Mitte 2021 können gemeinnützige Vereine und Verbände, die aufgrund der Pandemie in eine Schieflage geraten sind bis zu 15.000 Euro als Hilfe erhalten.


Diese Beispiele zeigen, dass wir als NRW-Koalition aus CDU und FDP alle Bereiche, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind, im Blick behalten. Wir setzen uns täglich für Unterstützungsprogramme ein und arbeiten an Verbesserungen der bestehenden Programme, damit alle Branchen einigermaßen gut durch die Krise kommen. Dafür werde ich mich weiterhin im Haushalts- und Finanzausschuss einsetzen!